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IZWP
Institut
für
zahnärztliche
Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Behandlungsqualität
Beratung
Durch das IZWP wird jede Praxis individuell auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorbereitet.
Eine solche Beratung ist sicherlich als „Prophylaxe“ vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen am Sinnvollsten.
Bei schon eingeleiteten Wirtschaftlichkeitsprüfungen kann die Beratung beispielsweise bestehen in
neutraler Durchsicht des Praxisgeschehens und
in der Entwicklung einer Stellungnahme,
in der Durchsicht schon ergangener Beschlüsse,
in der Vorbereitung von Sozialgerichtsverfahren.
Je weiter der Verfahrensgang bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen schon fortgeschritten ist, um so schwieriger wird oft die Dar-stellung der Praxistätigkeit als wirtschaftlich und die Vermeidung von Regresszahlungen, weil aus Unkenntnis schon Fakten geschaffen wurden, die nicht mehr zu heilen sind.
Deshalb ist eine frühe professionelle Überprüfung der individuellen Praxissituation der beste Schutz zur Vermei-dung von ungerechtfertigten Honorarrückforderungen.
Im Verwaltungsverfahren müssen alle individuellen Gesichts-punkte, die dem Vorwurf der möglichen Unwirtschaftlich-keit entgegen stehen, von der geprüften Praxis belegbar vor-getragen und nachgewiesen sein. Ein regelmäßiger Fehler bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist, Argumente erst im Sozial-gerichtsverfahren vorzutragen. Sie werden vom Gericht oft als verspätet zurück gewiesen.
Ist schon ein Beschluss der Prüfstelle ergangen, sollte innerhalb der Rechtsmittelfrist eine neutrale und qualifizierte Durchsicht des Beschlusses erfolgen, um dessen Mängel zu erkennen. Nur dann kann eine erfolgreiche stichhaltige Gegenargumen-tation aufgebaut werden.
Eine neutrale Durchsicht ist deshalb erforderlich, weil jeder in eigenen Angelegenheiten befangen ist.
Kontaktieren Sie deshalb das IZWP früh.